Das Landgericht Hamburg hat seine einstweilige Verfügung vom Dezember 2018 auch im Hauptsacheverfahren bestätigt (rechtskräftig). Demnach war es der Ticketbörse Viagogo verboten, für die Ed Sheeran-Konzerte 2019 in Deutschland Tickets mit der Behauptung anzubieten, es handele sich dabei um Eintrittskarten, die den Käufer zum Besuch eines Ed Sheeran-Konzertes berechtigen. Zudem durfte Viagogo keine Tickets zu angeblichen – tatsächlich aber nicht zutreffenden – Originalpreisen zum Kauf anbieten.
Zudem hat das Landgericht Hamburg gegen Viagogo wegen Verstößen gegen die Verbote aus der einstweiligen Verfügung ein (erstes) Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 € festgesetzt.
Folkert Koopmans, Geschäftsführer FKP Scorpio: „Wir freuen uns über diese wichtige Bestätigung unseres konsequenten Vorgehens gegen den Schwarzmarkt durch das Landgericht Hamburg. Der Aufwand, den wir durch die Personalisierung der Tickets und entsprechende Gestaltung unserer AGB betrieben haben und die notwendigen Einschränkungen, die wir den Fans zugemutet haben, haben sich offensichtlich gelohnt. Wir sind daher auch in Zukunft bereit, auf dieser Grundlage alle nötigen weiteren Schritte zur Unterbindung des Schwarzmarkthandels und des Ticketpreiswuchers zu unternehmen.“
Rechtsanwalt Markus Reuter von der für FKP Scorpio tätigen Kanzlei Schütz Rechtsanwälte zeigt sich ebenfalls optimistisch: „Dieses faktische Verkaufsverbot für Ed Sheeran Tickets dürfte Signalwirkung haben. Wir gehen zudem davon aus, dass zukünftige Ordnungsgelder signifikant höher ausfallen werden und auch Viagogo auf diese Weise langfristig gezwungen werden wird, Gerichtsentscheidungen nicht länger zu ignorieren.“