Der DFB hat den technisch-organisatorischen und wirtschaftlichen Teil des Zulassungsverfahrens zur 3. Liga für die Saison 2020/2021 abgeschlossen. Nach erfolgter Prüfung aller Unterlagen, der Sitzung des Ausschusses 3. Liga in der vergangenen Woche sowie den finalen Beratungen im Zulassungsbeschwerdeausschuss steht fest, dass alle Bewerber im Falle ihrer sportlichen Qualifikation die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der 3. Liga in der kommenden Spielzeit erfüllen. Abschließendes Kriterium für die Zulassung ist nun noch die sportliche Qualifikation, über die der DFB-Spielausschuss und das DFB-Präsidium nach Beendigung der Saison 2019/2020 offiziell entscheiden.
Die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen auch die Direktaufsteiger aus der Regionalliga, 1. FC Saarbrücken, VfB Lübeck und Türkgücü München. Gleiches gilt für den Sieger der Aufstiegsspiele zwischen dem 1. FC Lok Leipzig und SC Verl.
Türkgücü München hat als uneingeschränkt verfügbare Spielstätte für seine Heimspiele in der 3. Liga die FLYERALARM Arena in Würzburg gemeldet. Der Aufsteiger aus der Regionalliga Bayern will und kann auch Partien im Münchner Olympiastadion sowie im Grünwalder Stadion austragen. Voraussetzung dafür ist im Falle des Olympiastadions, dass die Spielstätte bis dahin die Vorgaben für die 3. Liga erfüllt. Im Grünwalder Stadion in München kann Türkgücü nur an Terminen spielen, mit denen das vertraglich festgelegte Spieltagsformat der 3. Liga gewahrt bleibt.
Ausweichstandorte haben auch der 1. FC Saarbrücken, Lok Leipzig und der SC Verl angegeben. Sollten die dortigen Heimspielstätten zum Start der Saison 2020/2021 nicht die Drittliga-Voraussetzungen erfüllen, würde Saarbrücken übergangsweise in der PSD Bank Arena am Bornheimer Hang in Frankfurt spielen. Der SC Verl würde im Falle des Aufstiegs in die Benteler-Arena nach Paderborn umziehen. Unverändert ist die Situation beim KFC Uerdingen: Die Krefelder werden in der Saison 2020/2021 erneut die Merkur Spiel-Arena in Düsseldorf nutzen, da das heimische Grotenburg-Stadion für Begegnungen der 3. Liga weiterhin nicht geeignet ist.
Für den Fall, dass zu Beginn der neuen Saison weiterhin keine Zuschauer oder nur sehr eingeschränkt bei den Spielen erlaubt sind, besteht für Klubs mit Ausweichspielstätten die Möglichkeit, einen Ausnahmeantrag zu stellen, um für diese Zeit gegebenenfalls doch am heimischen Standort spielen zu können. Dies ist allerdings nur dann denkbar, wenn das betreffende Stadion ausschließlich zuschauerrelevante Anforderungen wie die geforderten Platzkapazitäten für die 3. Liga (mindestens 10.001 Personen) unterschreitet. Die sonstigen Vorgaben müssen weiterhin erfüllt sein.
Im Zulassungsverfahren überprüft der DFB die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit der Vereine – ähnlich des Lizenzierungsverfahrens der DFL für die Bundesliga und 2. Bundesliga. Das Zulassungsverfahren soll einen ordnungsgemäßen und einer Profispielklasse angemessenen Ablauf der Saison im finanziellen und technisch-organisatorischen Bereich gewährleisten.
Eine Zulassungsverweigerung aufgrund nicht nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit war in diesem Jahr ausgeschlossen. Eine entsprechende Lockerung hatte das DFB-Präsidium am 8. April im Zuge der Corona-Krise für die 3. Liga und die FLYERALARM Frauen-Bundesliga beschlossen. Die zuvor gültigen Bestimmungen werden mit Beginn des Zulassungsverfahrens für die Saison 2021/2022 wieder vollständig in Kraft treten.