Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Umlaufverfahren das aktualisierte Hygienekonzept für die neue Saison im deutschen Profifußball in den DFB-Wettbewerben für verbindlich erklärt. Das gemeinsame Konzept von DFB und DFL, das sich in der vergangenen Spielzeit beim Restart der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga, FLYERALARM Frauen-Bundesliga und im DFB-Pokal bewährt hatte, wurde von der Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb umfassend weiterentwickelt und optimiert. Mit Beginn der Saison 2020/2021 kommt es für alle Profiwettbewerbe im deutschen Fußball zur Anwendung, im Bereich der DFL sind dies die Bundesliga und 2. Bundesliga, im Bereich des DFB die 3. Liga und die FLYERALARM Frauen-Bundesliga sowie der DFB-Pokal der Männer und Frauen, sofern ein Klub der FLYERALARM Frauen-Bundesliga beteiligt ist bzw. ab dem Viertelfinale in allen Partien.
Das aktualisierte Hygienekonzept wurde in der vergangenen Woche vorgestellt und veröffentlicht, in seinem Fokus steht der Arbeitsschutz für die rund um den Spielbetrieb beteiligten Arbeitnehmer*innen. Die enthaltenen Maßnahmen beziehen sich auf die Organisation und Durchführung des Trainings- und Spielbetriebs sowie die Arbeitsabläufe in den Stadien. Das Konzept berücksichtigt die Konkretisierung der Anforderungen an den Arbeitsschutz gemäß der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegebenen “SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel”. Die auch für den Fußball zuständige gesetzliche Unfallversicherung VBG sieht das Konzept im Einklang mit der “SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel”. Als Arbeitgeber tragen die Klubs die Verantwortung für die jeweilige Umsetzung der im Konzept festgehaltenen Maßnahmen.
Die Wiederzulassung von Zuschauer*innen war und ist kein konkreter Bestandteil des Hygienekonzepts und weitgehend unabhängig von diesem zu betrachten. Verbände und Klubs erarbeiten gemeinsam Modelle zur Beantwortung der Frage, wann und in welchem Umfang die Fans die Spiele wieder live im Stadion verfolgen können. Dies erfolgt in einem separaten Prozess, stets im Austausch mit den zuständigen Behörden. Standortabhängig sind hierfür individuelle Lösungen angestrebt und notwendig.
Neben den Grundlagen zur Durchführung des Sonderspielbetriebs beinhaltet das aktualisierte Hygienekonzept unter anderem Vorgaben zur Organisation und Hygiene im Stadion sowie den dortigen Arbeitsabläufen. Vorgesehen sind weiterhin strenge Hygienemaßnahmen, regelmäßige Testungen, permanentes Monitoring und angepasste organisatorische Abläufe im Spiel- und Trainingsbetrieb.
Im Vergleich zu den vorherigen Versionen unterscheidet das aktualisierte Hygienekonzept in drei Pandemiestufen, an denen sich die definierten Maßnahmen orientieren. Das Pandemie-Level “hoch” gilt demnach bereits ab 35 Neuinfektionen wöchentlich pro 100.000 Einwohner, das Pandemie-Level “mittel” bei mindestens fünf Neuinfektionen, das Pandemie-Level “niedrig” unterhalb von fünf Neuinfektionen. Die Abstufung bietet die Möglichkeit zu regionalen Lösungen, die zielgerichtet auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen. Zur Bestimmung der Pandemiestufe wird an jedem Standort die Sieben-Tage-Inzidenz im eigenen Landkreis und aller angrenzenden Landkreise bzw. kreisfreien Städte herangezogen. Die Pandemiestufen können sich je nach Region unterscheiden, folglich können auch die zwingend umzusetzenden Hygienemaßnahmen innerhalb einer Spielklasse abhängig von den jeweiligen Standorten differieren.
Umfang und zeitliche Taktung der regelmäßigen Testungen sind ebenfalls von der Pandemiestufe abhängig. Gleiches gilt für die Maximalzahl der zugelassenen Personen im Stadion. Das Stadion ist im Hygienekonzept weiterhin in drei Zonen unterteilt: Stadioninnenraum (Zone 1), Tribünenbereich (Zone 2) und TV-Compound (Zone 3).