Mit Bezug auf das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt zum Thema Bandenwerbung kam das DFB-Präsidium heute zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Im Rahmen der Sitzung haben externe Prüfer dem Präsidium einen Zwischenstand ihrer Untersuchungen vorgestellt.
Die Ergebnisse der bisherigen Überprüfungen widersprechen klar den erhobenen Vorwürfen. Dies ergibt sich bereits aus den Besteuerungs- und Betriebsprüfungsunterlagen. Die Staatsanwaltschaft hat es jedoch versäumt, diese Unterlagen im Vorfeld beizuziehen und auszuwerten.
Festzuhalten ist, dass zum Komplex der Besteuerung der Bandenwerbung bereits im März 2019 eine Verständigung mit den Finanzbehörden erzielt wurde und der DFB in der Folge die entsprechenden Steuern (nach)gezahlt hat. Zudem hat der DFB ebenfalls im März 2019 der Staatsanwaltschaft Frankfurt unaufgefordert alle bekannten Unterlagen zu diesem Vorgang übergeben und umfassende Kooperation zugesichert.
Den Finanzbehörden lagen die steuerlich relevanten Informationen zur Besteuerung der Bandenwerbung vor. Der DFB hat gegenüber Finanz- und Ermittlungsbehörden transparent und offen kommuniziert.
Die weitere Aufklärung – auch in Bezug auf die Unverhältnismäßigkeit der Durchsuchungsmaßnahmen – wird mit Unterstützung externer Experten fortgesetzt. Die Ergebnisse und Bewertungen daraus werden dem Präsidium fortlaufend vorgelegt.
DFB-Präsident Fritz Keller sagt: „Wir sind nach diesem Zwischenbericht unserer externen Prüfer weiterhin von der Unschuld der Verantwortlichen des DFB überzeugt. Der Reputationsschaden für die Betroffenen und den DFB, der sich aus der unangemessenen behördlichen Vorgehensweise ergeben hat, erschüttert mich persönlich sehr.“