Auf seiner Sitzung am heutigen Freitag hat das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beschlossen, seine operativen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe im Wege der Verpachtung an eine Tochtergesellschaft auszugliedern. Dies erfolgt in Umsetzung des Grundsatzbeschlusses des Ordentlichen DFB-Bundestages vom September 2019.
Betroffene Geschäftsbereiche sind der Betrieb der A-Nationalmannschaft der Männer, der U-Nationalmannschaften der Männer, der A-Nationalmannschaft der Frauen, der U-Nationalmannschaften der Frauen, des DFB-Pokals der Männer und des DFB-Pokals der Frauen, der 3. Liga, der FLYERALARM Frauen-Bundesliga, der 2. Frauen-Bundesliga und der Junior*innen-Bundesligen sowie der Betrieb des Entwicklungsbereichs DFB-Akademie. Der heutige Beschluss soll zum 1. Januar 2022 umgesetzt werden. Über die ebenfalls geplante Ausgliederung des Schiedsrichter-Elitewesens wird das Präsidium gesondert beraten und beschließen.
Mit diesem Schritt beabsichtigt der DFB unter anderem, durch eine strikte organisatorische Abgrenzung zwischen den ideellen Aufgaben und den wirtschaftlichen Tätigkeiten noch mehr Transparenz und Klarheit zu schaffen, Haftungsrisiken der Organe zu verringern und steuerlichen Risiken für den DFB e.V. zu begegnen. In der neuen Tochtergesellschaft wird ein Aufsichtsrat entsprechend dem in einer Aktiengesellschaft gebildet.
DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge sagt: “Wir gestalten die Organisation des DFB für mindestens die nächsten zwei Jahrzehnte neu, indem wir die wirtschaftlichen Bereiche des DFB auf eine neue DFB GmbH & Co. KG auslagern. Dabei haben wir die Erwartung, den DFB nachhaltig gegen Risiken abzusichern und zukunftsfähig zu machen. Mit dem heutigen Beschluss haben wir die Basis gelegt für klarere Strukturen, für die Enthaftung aller Organe und Organvertreter des DFB e.V. und letztlich für eine stabile Zukunft des DFB nach modernen Maßstäben. Ich bin dem Präsidium dankbar für die konstruktive Begleitung und den Mut, der mit einem solchen Beschluss verbunden ist. Nun wird es darauf ankommen, die anstehenden Schritte konsequent abzuarbeiten, um am 1. Januar 2022 die neue Struktur umzusetzen.”
Die nähere Ausgestaltung der Gremien und Zuständigkeiten sowie Entscheidungsvorbehalte in der neuen DFB GmbH & Co. KG werden im Rahmen einer Klausurtagung des DFB-Präsidiums ausgearbeitet. Die Umsetzung in der internen Struktur der Zentralverwaltung wird Aufgabe des Generalsekretärs sein. Der weitere Prozess wird gemeinsam mit dem Betriebsrat gestaltet, wobei sich für die Mitarbeiter*innen des DFB kein Nachteil ergeben wird.
DFB-Generalsekretär Dr. Friedrich Curtius sagt: “Für den DFB stehen große Veränderungen an. Dies gilt räumlich mit dem Umzug in den DFB-Campus und inhaltlich-strukturell mit dem Abschluss des GmbH-Prozesses. Von beiden Prozessen werden die Mitarbeiter*innen profitieren, das Arbeitsumfeld wird modern, unsere Prozesse werden optimiert, Synergien werden geschaffen. Wir werden nun mit großer Konsequenz die weiteren Schritte verfolgen und dabei die Interessen der Belegschaft in besonderer Weise berücksichtigen. Diese notwendigen Veränderungen sind Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft des Verbandes.”