Im lichte sinkender lnzidenzen finden in allen Bundesländern ersehnte Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen statt. Doch während in vielen Bundesländern und den meisten Nachbarstaaten auch Freizeitparks wieder für Familien öffnen dürfen, die nach Monaten des Lockdowns dringend Freizeiterlebnisse als soziales Ventil benötigen, verliert die Staatskanzlei in Düsseldorf zunehmend den Anschluss. Sie hält stoisch an einer epidemiologisch und sachlich unbegründeter Schließung von Freizeitparks fest. Dabei können die negativen Folgen dieser Politik der Ignoranz langfristig sein und vor allem die verwundbarsten Bevölkerungsgruppen treffen: Kinder und einkommensschwache Familien.
Große Erleichterung herrschte in Nordrhein-Westfalen, als die zoologischen Gärten bereits im April wieder Besucher empfangen durften. Nicht nur zahlreiche Unternehmen und ihre Mitarbeiter erhielten endlich eine Perspektive. Auch die nach sozialer Entlastung strebende Bevölkerung hatte wieder erste Möglichkeiten für Freizeiterlebnisse im Familienverbund.
Umso weniger nachvollziehbar ist es, dass andere Outdoor-Freizeiteinrichtungen – die Freizeitparks – bis heute von allen Lockerungsplänen ausgenommen sind, obwohl sie ein ebenso geringes Infektionsrisiko aufweisen wie zoologische Gärten. Gegenüber Zoos gibt es sogar zahlreiche Vorteile – aufgrund der zumeist ländlichen Lage senken unter anderem die Anreise im eigenen Pkw oder die große Verkehrsfläche das Infektionsrisiko.
Im letzten Jahr erhielten Freizeitparks noch vor den Beherbergungsbetrieben die Möglichkeit zur Wiederöffnung nach dem ersten Lockdown…Warum in diesem Jahr nun plötzlich Reisen mit Hotelaufenthalt und andere lndooreinrichtungen weniger riskant sein sollen als ein Familienausflug in den nächstgelegenen Freizeitpark, obwohl zwischenzeitlich Aerosolforscher und Virologen genau das Gegenteil bewiesen haben, entbehrt jeder Logik“, so Julian Eichenhofer, Geschäftsleitung des Ketteler Hof in Haltern am See.
Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass Outdooraktivitäten für das Infektionsgeschehen kaum eine Rolle spielen, dienen der Landesregierung um die Wiedereröffnung von zoologischen und botanischen Gärten, Außengastronomie und auch Freibädern zu begründen. Einzig bei Freizeitparks findet sie keine Anwendung.
„Von den in der Coronaschutzverordnung genannten Freizeit- und Vergnügungsstätten, dürfen einige Outdooreinrichtungen ihren Betrieb wieder aufnehmen, und auch andere Branchen erhalten konkrete Öffnungsperspektiven. Einzig Freizeitparks sind hiervon explizit ausgeschlossen. Das ist nicht nachvollziehbar.“, stellt Thorsten Backhaus, Geschäftsführer des Movie Park Germany, fest.
Die nordrhein-westfälische Staatskanzlei bleibt auch auf Nachfrage eine Erklärung schuldig, wie sie zu der Einschätzung kommt, dass das Infektionsrisiko in Zoos vergleichsweise niedriger zu bewerten sei. Dabei versäumt sie es, Vermutungen zu entkräften, dass die oftmals mit öffentlichen Geldern finanzierten Einrichtungen von politischen Akteuren bevorteilt werden.
„Der VDFU begrüßt es, dass die zoologischen Gärten, Minigolfanlagen, Kletterparks und Hochseilgärten in Nordrhein-Westfalen wieder Besucher begrüßen dürfen. Doch dabei ist eine Wiedereröffnung von Freizeitparks unter Einhaltung bewährter Hygienekonzepte kein Privileg, sondern die einzig logische Konsequenz.“, so Jürgen Gevers, Geschäftsführer des Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen (VDFU)…Doch während in Bundesländern wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern im direkten Dialog mit den Landesregierungen und Staatsministerien Öffnungsstrategien entwickelt wurden, scheint es in Düsseldorf an der erforderlichen Entschlossenheit zu fehlen.“
Die Leidtragenden sind dabei einmal mehr Kinder und Familien, die die größte Gruppe von Freizeitparkbesuchern stellen. Sie benötigen gerade nach den Monaten des Lockdowns eine Perspektive, um in einem sicheren Umfeld Freizeit zu genießen.
Sollte sich der Saisonstart von Freizeitparks, die auch in Jahren ohne Pandemie nur rund sieben Monate Zeit haben, um ihren Jahresumsatz zu erwirtschaften, noch länger verzögern, dann sind Betriebsschließungen nicht auszuschließen. Dies würde nicht nur eine Lücke in die touristische Infrastruktur Nordrhein-Westfalens reißen, und den strukturschwachen ländlichen Raum weiter schädigen. Dadurch würden Familien auch langfristig um die Möglichkeit gemeinsamer Erlebnisse, sozialer Begegnungen und einer Auszeit vom Alltag gebracht.