Das Landgericht Hamburg hat der umstrittenen Plattform Viagogo nach 2019 erneut per einstweiliger Verfügung verboten, Karten für Ed Sheeran-Konzerte anzubieten, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass diese Tickets nicht zum Einlass zu den Konzerten berechtigen. Diesen erneuten Erfolg erzielten Veranstalter FKP Scorpio und Ed Sheeran im Rahmen einer breit angelegten Strategie für die Bekämpfung des Ticket-Schwarzmarkts, auf dem bereits erworbene Karten stark überteuert und ohne jeglichen Käuferschutz weiterverkauft werden.
Das Landgericht Hamburg hat Viagogo daher nun per einstweiliger Verfügung verboten, Karten für die Konzerte anzubieten oder deren Verkauf zu ermöglichen, ohne deutlich zu machen, dass hier erworbene Eintrittskarten aufgrund ihrer Personalisierung gar nicht zum Einlass zu den Konzerten berechtigen und nur in digitaler Form existieren – und damit für Zweitkäufer wertlos sind.
Als Veranstalter von Ed Sheerans bevorstehender „Mathematics Tour“ geht FKP Scorpio gemeinsam mit dem Künstler streng gegen den Ticketzweitmarkt vor: Um die Fans vor überteuerten Angeboten zu schützen, kommt für alle Konzerte dieser Tournee neben Ausweiskontrollen eine eigens entwickelte mobile Ticketing-Technologie zum Einsatz, die den unautorisierten Weiterverkauf unmöglich macht. Um am Einlass keine negative Überraschung zu erleben, rät FKP Scorpio den Fans daher, Tickets ausschließlich über den offiziellen Ticketanbieter Eventim oder seine Wiederverkaufsplattform Fansale zu erwerben. Da die Tickets nur rein digital existieren, ist ihre unlautere Weitergabe außerhalb der Plattform Fansale ohnehin gar nicht möglich.
„Wir freuen uns über diesen Erfolg vor Gericht, der unlauteren Geschäftsmodellen auf Kosten der Verbraucher weitere Steine in den Weg legt“, sagt Inga Esseling, Promoter bei FKP Scorpio. „Zusätzlich zur Eindämmung solcher Angebote sind rechtliche Schritte auch notwendig, um öffentliche Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken. Nur so können wir Fans früh genug erreichen und schützen.“ FKP Scorpio wird dabei weiterhin von der Kanzlei Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe betreut, die bereits mehrfach erfolgreich gegen Viagogo vorgegangen ist. Rechtsanwalt Dr. Markus Schütz kommentiert: „Die Weitergabe im Rahmen der geltenden Spielregeln und zu fairen Preisen ist nicht das Problem. Problematisch wird es dann, wenn Karten von Anfang an in der Absicht gekauft werden, um damit Geld zu verdienen. Den Fans kann man nur raten, auf dem Schwarzmarkt und insbesondere bei Viagogo nicht das Risiko einzugehen, zu Wucherpreisen ungültige oder gefälschte Karten zu erstehen. Weiterverkäufe zu überhöhten Preisen werden wir weiterhin konsequent bekämpfen.“