Ab dem 28. Dezember 2021 ist der Einlass in die Betriebe der KölnBäder GmbH gem. Corona-Schutzverordnung NRW unter folgenden Voraussetzungen und unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments möglich:
2G-Plus Check (geimpft oder genesen mit negativ Testung) für alle ab 16 Jahre mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen sowie Schülerinnen und Schülern.
In der Zeit vom 27. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 benötigen Schülerinnen und Schüler den Nachweis eines max. 24 Std. alten negativen Antigen-Tests oder eines max. 48 Std. alten PCR-Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
Für Personen ab 16 Jahre:
Geimpfte Personen: Vorlage eines Impfausweises mit vollständiger Impfung und mit negativ Testung. Die letzte erforderliche Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Genesene Personen: Vorlage eines „Genesenen Nachweises“, der das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus bestätigt und mit negativ Testung. Die Erkrankung muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen.
Genesene, geimpfte Personen: Vorlage eines „Genesenen Nachweises“, der das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus bestätigt sowie Vorlage eines Impfausweises mit vollständiger Impfung (1x Impfung), die mindestens 14 Tage zurückliegt und mit negativ Testung.
Für alle Bereiche der KölnBäder GmbH gilt:
Eintritt nur mit Mund-Nasenschutz, d.h. mit medizinischen Masken (FFP2 oder KN/N95-Masken).